Andere TK-Gremien/Institutionen

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IRG

Neben BEREC gibt es die Independent Regulators Group (IRG) mit Sitz in Brüssel. Sie wurde bereits 1997 gegründet und wird von den 37 Mitgliedern vor allem als Plattform zur Meinungsbildung und für offene Diskussionen genutzt. Die Europäische Kommission ist in der IRG nicht vertreten. Außerdem werden im Rahmen der IRG Workshops organisiert, die sowohl für Junior als auch Senior Experts der Regulierungsbehörden ausgerichtet werden. Ziel ist der Erfahrungsaustausch und der Know-how-Transfer zu unterschiedlichsten Themen der Telekommunikationsregulierung. Um den zeitlichen und finanziellen Aufwand gering zu halten, finden IRG- und BEREC-Meetings kombiniert statt. Die Finanzierung der IRG erfolgt durch Mitgliedsbeiträge. Die RTR-GmbH leistet hier jährlich einen finanziellen Beitrag von 13.000,- Euro.

OECD WP CISP

Auf Ersuchen des Bundeskanzleramts vertritt die RTR Österreich in der Working Party on Communication Infrastructures and Services Policy (WP CISP) bei der OECD. Diese Arbeitsgruppe ist ein Unterausschuss des Committee on Digital Economy Policy. Der Arbeitsauftrag dieser Gruppe umfasst folgendes:

  • die Untersuchung der Ziele und Strategien im Bereich der Kommunikationsinfrastrukturen und –dienstleistungen;
  • den Austausch von Erfahrungen und bewährter Praktiken;
  • die Entwicklung von Indikatoren und statistischer Methoden;
  • die Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Folgen von Kommunikationsmärkten und technologischen Veränderungen, insbesondere im Bereich des Internets und der Konvergenz von Rundfunk, Medien und Telekommunikation sowie von Telekommunikationsnetzen.

Zentrale Aufgabe im Rahmen der OECD ist die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der wirtschaftspolitischen Maßnahmen sowie die Förderung der internationalen Kooperation. Die Beiträge der Arbeitsgruppe werden in der Regel veröffentlicht - etwa im alle zwei Jahre erscheinenden Digital Economic Outlook der OECD.

Weitere Informationen zur OECD im Bereich der digitalen Wirtschaft finden Sie unter hier.

EMERG

Als Ergebnis des Barcelona-Prozesses und der Europäischen Nachbarschaftspolitik haben sich die Regierungen der Teilnehmerländer und die Europäische Kommission auf einen Kurs enger Zusammenarbeit und Annäherung verständigt, dem auf Grund der besonderen nachbarschaftlichen Beziehungen und der gemeinsamen Interessen hinsichtlich Sicherheit und Wohlstand hohe Bedeutung beigemessen werden sollte. Dies gilt auch für die Arbeit der Regulierungsbehörden im Bereich der elektronischen Kommunikation in dieser Region. Um Reformen und Harmonisierung im Bereich der Regulierung voranzutreiben, gestaltet sich die Zusammenarbeit in den Drittländern im Mittelmeerraum seit 2001 in Form der von der Europäischen Kommission finanzierten NATP-I- und NATP-II-Projekte. Im Zuge dieser Bemühungen zeigte sich ein klarer Nutzen der Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden von EU-Mitgliedsstaaten und Drittländern in der Region Europa-Mittelmeer.

Die Regulierungsbehörden im Bereich der elektronischen Kommunikation der Region Europa-Mittelmeer haben sich zur Stärkung ihrer Zusammenarbeit und zum Aufbau eines Netzwerks im Form des Euro-Mediterranean Network of Regulators (EMERG) zusammengeschlossen, mit dem Ziel der Förderung von Erfahrungsaustausch und der Organisation nachbarschaftlicher Kooperation.

EaP

Die Arbeitsgruppe „Östliche Partnerschaft“ (Eastern Partnership/EaP) deckt ein breites Spektrum von Regulierungsfragen im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation ab und bietet die Möglichkeit, Erfahrungen und bewährte Verfahren zwischen den EU-Regulierungsbehörden und Partnern in Osteuropa und im Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine) auszutauschen, um die Angleichung an die Europäische Union zu erleichtern.

ENISA

Mit Fragen der Sicherheit und der Integrität von Netzen und Diensten befasst sich auf europäischer Ebene vor allem die seit 2004 bestehende Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) mit Sitz in Griechenland. Zu den Aufgaben der ENISA zählen die Unterstützung und die Beratung der Europäischen Kommission und der Mitgliedsstaaten in Fragen der Netz- und Informationssicherheit, insbesondere bei der Weiterentwicklung und Anwendung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften sowie bei der Prävention und Bewältigung signifikanter Sicherheitsvorfälle. Auf Basis verschiedener europäischer Rechtsvorschriften analysiert die ENISA Berichte von Sicherheitsvorfällen aus den Sektoren Telekommunikation, Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasserlieferung und -versorgung, digitale Infrastruktur und Vertrauensdienste. Die ENISA veröffentlicht regelmäßig aggregierte Berichte über die analysierten Sicherheitsvorfälle sowie technische Leitfäden für Behörden und Marktteilnehmer. Sicherheit und Integrität von Netzen und Diensten werden hauptsächlich in der von der ENISA geleiteten „Article 13a Expert Group“ behandelt, in der auch die meisten nationalen Regulierungsbehörden für Telekommunikation vertreten sind.

RSPG

Die Radio Spectrum Policy Group (RSPG) ist das Beratergremium der Europäischen Kommission bei frequenzbezogenen Themen. Es unterstützt und berät die Kommission in frequenzpolitischen Fragen, bei der Koordinierung der politischen Ansätze sowie bei Maßnahmen, die für die Errichtung eines harmonisierten europäischen Binnenmarktes notwendig sind. Österreich wird in diesem Gremium durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) vertreten, welches durch die RTR-GmbH unterstützt wird.

Die RSPG wurde auf Grundlage eines Beschlusses der Kommission (2002/622/EC) eingerichtet. Zu den RSPG-Mitgliedern zählen Repräsentanten der EU-Mitglieds­staaten, der assoziierten Staaten sowie der Staaten mit Kandidatenstatus. Darüber hinaus arbeiten Vertreter des EU-Parlamentes, der European Conference of Postal and Telecommunications Administrations (CEPT) sowie des European Telecommunications Standards Institute (ETSI) mit.

RSC

Das Radio Spectrum Committee (RSC) unterstützt im Wege des Komitologieverfahrens die Europäische Kommission bei der Entwicklung frequenz­technischer Umsetzungsentscheidungen im Sinne einer harmonisierten Nutzung von Frequenzspektrum. Österreich wird im RSC durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) vertreten, welches durch die RTR-GmbH unterstützt wird.

CEPT

Die European Conference of Postal and Telecommunications Administrations (CEPT) ist eine Organisation zur Zusammenarbeit der 48 europäischen Mitgliedsstaaten im Bereich der Post- und Telekommunikationsregulierung.

Österreich wird in der CEPT durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und die RTR-GmbH vertreten, wobei die Telekommunikationsagenden im  Electronic Communications Committee (ECC) verankert sind. Aktuell sind im ECC folgenden Arbeitsgruppen aktiv:

  • Vorbereitung der Weltfunkkonferenz (Conference Preperatory Group, CPG)
  • Frequenzmanagement (Working Group Frequency Management, WG FM)
  • Funkverträglichkeit (Working Group Spectrum Engineering, WG SE)
  • Nummerierung (Working Group Numbering and Networks, WG NaN)

Die RTR-GmbH ist in der Gruppe für Nummerierungsfragen aktiv, punktuell auch bei Frequenzangelegenheiten zur Unterstützung des BMVIT.

ETSI

Das European Telecommunications Standards Institute (ETSI) ist eine gemeinnützige Organisation, welche von der Europäischen Union als Europäische Organisation für Normung anerkannt ist und das Ziel verfolgt, weltweit anwendbare Standards für die Informations- und Kommunikationstechnologien zu entwickeln.

Die RTR-GmbH ist Mitglied von ETSI und verfolgt die für die Regulierungstätigkeit relevanten Entwicklungen in diesem Gremium.

ITU

Die International Telecommunication Union (ITU) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die sich weltweit mit technischen Aspekten der Telekommunikation befasst wobei es eine Untergliederung in die Bereiche Funk, Telekommunikation und Entwicklungshilfe gibt.

Österreich wird in der ITU durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) vertreten, die RTR-GmbH verfolgt die für die Regulierungstätigkeit relevanten Entwicklungen.

Ratsarbeitsgruppe Telekom

Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen auf EU-Ebene werden von Ratsarbeitsgruppen (RAG) vorbereitet, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der EU-Mitgliedsstaaten zusammensetzen und das gesamte Spektrum der EU-Tätigkeit abdecken. Diese mehr als 200 Arbeitsgruppen arbeiten dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) zu. Sie werden je nach Bedarf nur für kurze Zeit oder als längerfristige Gremien eingerichtet.

Grundlage der Beratungen der Ratsarbeitsgruppen sind in der Regel Vorschläge der Kommission, die an den Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen auch selbst teilnimmt. Auf Basis der Ergebnisse der Ratsarbeitsgruppensitzungen bereitet der Ausschuss der Ständigen Vertreter die Sitzungen des Rats vor. Angelegenheiten, über die bereits auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen, oder auf Ebene des AStV Einigung erzielt werden kann, werden den zuständigen Ministern und Ministerinnen der Mitgliedsstaaten als so genannter "A-Punkt" zur Annahme ohne weitere Debatte vorgelegt.

Die RTR-GmbH unterstützt das BMVIT auf Einladung  im Wesentlichen bei Themen, die Kompetenzen der Regulierungsbehörden betreffen, einerseits durch die Vorbereitung schriftlicher Stellungnahmen und andererseits auch durch die Teilnahme an Sitzungen der RAG.

Europäisches Parlament

Informationen über die Arbeit des Europäischen Parlaments finden sich hier.

Übersichtlich aufbereitete Informationen zu aktuellen rechtlichen Vorhaben auf europäischer Ebene zum „Connected Digital Single Market“, wie 5G Action Plan, Electronic Communications Code, BEREC oder e-Privacy, werden unter dem Titel „Legislative train schedule“ hier publiziert.

Die allgemeine Suchfunktion des Europäischen Parlaments bietet gute Zugänglichkeit zu allen wesentlichen Informationen der Parlamentsarbeit.

Sie kann hier aufgerufen werden und unterscheidet grundsätzlich je Ausschuss zwischen folgenden Informationsleisten:

  • Von besonderem Interesse
  • Sitzungen
  • Dokumente
  • Veranstaltungen und
  • Ergänzende Analysen

Für den Bereich elektronische Kommunikation sind von besonderem Interesse die Ausschüsse ITRE, IMCO und LIBE. Einige relevante Links zur Tätigkeit der Ausschüsse finden sich im Folgenden.

 

Der ITRE-Ausschuss (Industrie, Forschung und Energie)

Weiterführende Informationen zum ITRE-Ausschuss (etwa zu Sitzungen, bereitgestellten Dokumenten, Veranstaltungen, Dossiers etc.) sind hier verfügbar.

Im Kontext der RTR-Tätigkeiten sind aktuell etwa folgende Links zur ITRE-Ausschusstätigkeit (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) erwähnenswert:

Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung)

Dossiers

European Electronic Communications Code (EECC)

Body of European Regulators for Electronic Communications (BEREC)

Promotion of Internet connectivity in local communities (WiFi4EU)

Use of the 470-790 MHz frequency band in the Union (“spectrum”)

Ergänzende Analysen

European Leadership in 5G

European Leadership in 5G, Ergänzende Detailstudie, 2016

Der IMCO-Ausschuss (Binnenmarkt und Verbraucherschutz)

Weiterführende Informationen zum IMCO-Ausschuss (etwa zu Sitzungen, bereitgestellten Dokumenten, Veranstaltungen, Dossiers etc. sind hier verfügbar.

Im Kontext der RTR-Tätigkeiten sind aktuell etwa folgende Links zur IMCO-Ausschusstätigkeit (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) erwähnenswert:

Dossiers

Working Group on a Digital Single Market

European Electronic Communications Code (Recast)

Contract rules on the supply of digital content

Ergänzende Analysen

Geo-Blocking

Neuigkeiten

Geo-blocking and other forms of discrimination

 

Der LIBE-Ausschuss (bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres)

Weiterführende Informationen zum LIBE-Ausschuss (etwa zu Sitzungen, bereitgestellten Dokumenten, Veranstaltungen, Dossiers etc. sind hier verfügbar:

Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation)

Entwurf einer Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die „EU-Cybersicherheitsagentur“ (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik („Rechtsakt zur Cybersicherheit“)

Gerichtshof der Europäischen Union

Nähere Informationen über den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dem die Aufgabe zukommt, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Europäischen Verträge zu sichern, finden sich hier.

Entscheidungen werden hier publiziert.

 

Eine kleine Auswahl interessanter Entscheidungen des Gerichtshofes

  • C-426/05 - Tele2 Telecommunication

Mit Urteil vom 21.2.2008 in der Rechtssache C-426/05 hat Gerichtshof erkannt, dass auch Wettbewerber von Unternehmen, denen in einem Marktanalyseverfahren nach Art. 16 der Richtlinie 2002/21/EG spezifische Pflichten auferlegt werden können, einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde erheben können. Nähere Informationen finden Sie hier.

  • C-282/13 - T-Mobile Austria

In der Rechtssache C-282/13 hatte sich der Gerichtshof wieder mit der Frage der Betroffenheit bzw der Parteistellung in telekom-regulatorischen Fragen auseinanderzusetzen. Mit Urteil vom 22.1.2015 erkannte der Gerichtshof, dass bestimmte Bestimmungen der Rahmenrichtlinie dahingehend auszulegen sind, dass „ein Unternehmen als Betroffener im Sinne der Richtlinie 2002/21/EG angesehen werden kann, wenn dieses Unternehmen, das elektronische Kommunikationsnetze oder ‑dienste anbietet, ein Wettbewerber des Unternehmens oder der Unternehmen ist, das bzw. die Partei(en) des Verfahrens zur Genehmigung der Änderung seiner bzw. ihrer Eigentümerstruktur und Adressat(en) der Entscheidung der nationalen Regulierungsbehörde ist bzw. sind, und wenn diese Entscheidung geeignet ist, sich auf die Marktstellung des erstgenannten Unternehmens auszuwirken.“ Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  • C-28/15 - Koninklijke KPN NV u. a.

In der Sache C-28/15 hat der Gerichtshof in der strittigen Frage der Terminierungsregulierung am 15.9.2016 geurteilt, dass es einem nationalen Gericht in einem Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit einer von der nationalen Regulierungsbehörde für die Vornahme von Anrufzustellungen in Fest‑ und Mobilfunknetzen auferlegten Preisverpflichtung nur dann gestattet ist, von der Terminierungsempfehlung abzuweichen, „wenn es dies aufgrund der tatsächlichen Umstände des konkreten Falles, insbesondere der Besonderheiten des Marktes des betreffenden Mitgliedstaats, für geboten erachtet.“ Nähere Informationen dazu finde Sie hier.

  • C-256/05 – Telekom Austria

In der Rechtssache C-256/05 betreffend eines von der Telekom-Control-Kommission eingereichten Vorabentscheidungsersuchens hat der Gerichtshof mit Beschluss vom 6.10.2005 ausgesprochen, für die Beantwortung einer von der Telekom-Control-Kommission vorgelegten Frage unzuständig zu sein. Gefragt wurde, ob eine Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der die Telekom-Control-Kommission aufgefordert wird, einen notifizierten Maßnahmenentwurf betreffend den Markt für „Transitdienste im öffentlichen Festtelefonnetz“ zurückzuziehen, gültig ist. Die Ablehnung des Gerichtshofes wurde damit begründet, dass „bei der Telekom-Control-Kommission kein Rechtsstreit anhängig ist“, weswegen die Telekom-Control-Kommission dem Gerichtshof kein Vorabentscheidungsersuchen zur Beurteilung der Gültigkeit vorlegen kann. Näheres dazu finden Sie hier.