BEREC-Arbeitsprogramm 2020
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Mit dem Arbeitsprogramm verständigen sich die europäischen Regulierungsbehörden bzw. BEREC-Mitglieder auf die einzelnen Tätigkeiten, die im betreffenden Zeitraum in Angriff genommen werden sollen. Sie basieren auf den fünf strategischen Prioritäten BERECs sowie heuer besonders auf den Vorgaben aus dem neuen Europäischen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation (EECC).
BEREC soll die einheitliche Umsetzung des EECC in den Mitgliedstaaten erleichtern. Daraus ergeben sich im Jahr 2020 acht Leitlinien, die die BEREC-Arbeitsgruppen erstellen werden. Vier Leitlinien sollen im März, eine im Juni und drei weitere im Dezember veröffentlicht werden.
Neben der Arbeit an den Guidelines wird die Mittelfrist-Strategie für die darauffolgenden Jahre aktualisiert. Sie soll dann den Rahmen für die neuen mehrjährigen Arbeitsprogramme ab 2021 bieten. Außerdem nimmt sich BEREC zwei weiterer wichtiger Themen in diesem Jahr an. Das sind die Sicherheit in 5G-Netzwerken und digitale Plattformen. Auch die RTR widmet sich heuer dem Thema Plattformen und anderen Gatekeepern (wie App Stores, Suchmaschinen, Sprachassistenten) für die Nutzung des Internets. Dazu entwickelt sie ein eigenes Monitoring-System.
In seiner Tätigkeit wird BEREC weiterhin den Dialog und die vertiefte Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Regulierungsbehörden suchen. BEREC wird weiterhin proaktiv mit der Kommission, dem Parlament und dem Rat diskutieren und beratend bei neuen Gesetzesinitiativen zu digitalen Themen zur Seite stehen.
Umriss 2021 bereits verfügbar
Ein Umriss des Arbeitsprogramms für 2021 ist bereits verfügbar. Damit will BEREC einen Diskurs darüber ermöglichen; zum Beispiel in einem Webinar oder beim Stakeholder Forum 2020. Im Oktober bzw. November wird der darauffolgende Entwurf vier Wochen lang öffentlicht konsultiert und im Dezember das fertige Arbeitsprogramm verabschiedet werden.