Veröffentlichungen

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Das MedKF-TG verpflichtet die KommAustria zur Veröffentlichung von Daten auf ihrer Website. 

Einhaltung der Bekanntgabepflichten

Gemäß § 3 Abs. 1 MedKF-TG muss veröffentlicht werden, welche Rechtsträger fristgerecht ihren Bekanntgabepflichten nachgekommen sind oder nicht nachgekommen sind („Ampelliste”). Nähere Informationen darüber sowie die betreffenden Listen finden Sie unter „Einhaltung der Bekanntgabepflichten”.

Ergänzend stehen die Daten in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten (xlsx, csv, xml, json) bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data zur Verfügung. Das gesamte Angebot der RTR zur weiteren Verwendung finden Sie im Bereich der Infothek.

Bekanntgegebene Daten

Nach § 3 Abs. 3 MedKF-TG müssen die bekanntgegebenen Daten veröffentlicht werden. Nähere Informationen darüber sowie die betreffenden Listen finden Sie unter „Bekanntgegebene Daten”.

Ergänzend stehen die Daten in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten (xlsx, csv, xml, json) bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data zur Verfügung. Das gesamte Angebot der RTR-GmbH zur weiteren Verwendung finden Sie im Bereich der Infothek.

Löschung der Veröffentlichungen

Die veröffentlichten Daten eines Kalenderjahres müssen gemäß § 3 Abs. 6 MedKF-TG jeweils zwei Jahre nach deren erstmaliger Veröffentlichung von der Website gelöscht werden.