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Autor: | Telekom-Control-Kommission |
Datum: | 23. 08. 2017 |
Bekanntmachung von Zustellungen
im Verfahren S 23/16 der Telekom-Control-Kommission
Gemäß §§ 40 Abs 7 KOG iVm 37 ZustG wird die Zustellung der folgenden Aktenbestandteile
- ON 11 – Wirtschaftliches Gutachten für die Telekom-Control-Kommission im Verfahren S 23/16 - Überprüfung des Abstands zwischen Endkunden- und Vorleistungsentgelten auf den Wertschöpfungsstufen des Bitstream Access für Geschäftskundenprodukte und Entbündelung, August 2017
- ON 12 – Aktenvermerk
an die Parteien des Verfahrens S 23/16 über das elektronische Kommunikationssystem der Behörde bekanntgemacht.
Die Aktenbestandteile werden seit 23.08.2017 auf dem e-Government-Portal (https://egov.rtr.at) der RTR-GmbH als Geschäftsstelle der Telekom-Control-Kommission zum Abruf durch die Parteien des Verfahrens bereitgehalten.
Gemäß § 37 Abs 1 ZustG gilt die Zustellung am dritten Werktag nach diesem erstmaligen Bereithalten der Aktenbestandteile, das ist mit Ablauf des 28.08.2017, als bewirkt.
Gemäß § 45 Abs 3 AVG steht es den Parteien des Verfahrens S 23/16 frei, bis 11.09.2017 (einlangend bei der Behörde) eine Stellungnahme abzugeben.
Telekom-Control-Kommission
Der Vorsitzende
Mag. Nikolaus Schaller
Wien, am 23.08.2017
Hinweis: Die für den Einstieg in das e-Government-Portal der RTR-GmbH notwendigen Login-Daten (Benutzername und Passwort) wurden entweder im Zuge der Einholung der Allgemeingenehmigung gemäß § 15 TKG 2003 oder im Verfahren S 23/16 an die Parteien übermittelt. Nachdem die Login-Daten unter https://egov.rtr.at eingegeben wurden, kann im Hauptmenü unter „Laufende Verfahren” das Verfahren S 23/16 ausgewählt und der zugestellte Aktenbestandteil abgerufen werden.