Konsultationen

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Nach dem Telekommunikationsgesetz haben die Regulierungsbehörden - bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (siehe unten) - interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zu Entscheidungsentwürfen zu gewähren:

Konsultationsverfahren nach § 128 TKG 2003:

Nach § 128 TKG 2003 hat die jeweils zuständige Behörde (BMVIT/TKK/KommAustria/RTR) interessierten Personen binnen einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen (z.B. Verordnungen oder Bescheide) zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass sie beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die anhängigen Konsultationsverfahren des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sind auf der Website des BMVIT veröffentlicht.

Koordinationsverfahren nach § 129 TKG 2003:

Betrifft den Entwurf einer Vollziehungshandlung

  • die Marktdefinition oder die Marktanalyse (§§ 36 und 37 TKG 2003) oder
  • Verpflichtungen nach §§ 38 - 43 TKG 2003

und hat die geplante Maßnahme Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten, ist der Entwurf samt Begründung nach Abschluss der Konsultation nach § 128 TKG 2003 auch der Europäischen Kommission, BEREC und den anderen nationalen Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu übermitteln. Die Frist zur Stellungnahme durch die genannten Institutionen beträgt einen Monat.

Sonstige nationale Konsultationen:

Die Regulierungsbehörden führen immer wieder Konsultationen zu wichtigen Regulierungsthemen durch, die nicht unter die verpflichtenden Bestimmungen der §§ 128 und 129 TKG 2003 fallen.

Internationale Koordinationsverfahren:

Diese Verfahren betreffen die Koordinierungsverfahren (siehe oben zu § 129 TKG 2003) aller übrigen Europäischen Regulierungsbehörden. 

Eine Liste der Stellungnahmen von BEREC kann unter folgendem Link http://berec.europa.eu/eng/article_7_procedures/article_7_cases/ abgerufen werden.

 

Aktuelle und bisherige Konsultationen finden Sie hier. Nach Beendigung der jeweiligen Konsultation werden die eingelangten Stellungnahmen - sofern nicht anders verlangt - sowie die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auf diesen Seiten veröffentlicht.