Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH).
Autor: | RTR-GmbH |
Datum: | 10. 10. 2005 |
Die RTR-GmbH trägt der wachsenden Bedeutung von Voice over IP (VoIP) Rechnung und kommt mit der Veröffentlichung von "Richtlinien für Anbieter von VoIP Diensten" dem Bedarf der Marktteilnehmer nach einer Einordnung dieser neuen Dienste in den bestehenden gesetzlichen Rahmen nach. Im Zusammenspiel mit den zeitgleich veröffentlichten "Frequently Asked Questions (FAQs) zu VoIP Diensten" bezieht die RTR-GmbH auf Basis der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003) sowie der zugehörigen Verordnungen zu wesentlichen Fragen Position.
Inhaltlich hervorzuheben ist die von der RTR-GmbH vorgenommene Klassifizierung von öffentlich angebotenen VoIP Diensten in zwei Hauptgruppen: auf der einen Seite (als Telefondienst regulierte) VoIP Dienste, die Zugang ins bzw. vom klassische(n) Telefonnetz ermöglichen (Klasse A); auf der anderen Seite (unregulierte) "Internet-Only" VoIP Dienste (Klasse B).
Die für VoIP Dienste verfügbaren Rufnummern stellen einen weiteren Schwerpunkt dar: Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die RTR-GmbH keinen unmittelbaren Änderungsbedarf beim seit dem Vorjahr geltenden Nummerierungsregime der KEM-V sieht. Dies bedeutet unter anderem, dass geografische Rufnummern für Anbieter von VoIP Diensten verfügbar sind, sofern die spezifischen Nutzungsbedingungen - z.B. die Adressierung eines konkreten ortsfesten Netzabschlusspunktes - erfüllt werden.
Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit dem Zugang zu Notrufdiensten im Zusammenhang mit VoIP, wobei klargestellt wird, dass diese Dienstekomponente für Anbieter von öffentlichen Telefondiensten (Klasse A) verpflichtend ist. Entsprechend der Klassifizierung der VoIP Dienste werden die resultierenden Erfordernisse im Zusammenhang mit der Allgemeingenehmigung erläutert. Kurze Kommentare finden sich darüber hinaus zu den Themen Allgemeingenehmigung, Überwachung, Zusammenschaltung und zu Fragen des Wettbewerbs im Zusammenhang mit VoIP Diensten. Explizit ausgeklammert bleibt die Frage, wie VoIP Dienste in Hinblick auf die relevanten Telefonmärkte zu bewerten sind. Diese Frage wird im Zuge der laufenden Überprüfung der Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) zu beantworten sein, der Entwurf dieser Novelle wird voraussichtlich noch heuer öffentlich konsultiert werden.
Im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen wurde von der RTR-GmbH auch ein Konsultationsabschlussdokument (KAD) erstellt, in dem auf einzelne vorgebrachte Punkte näher eingegangen wurde. Dieses Dokument, die Richtlinien für Anbieter von VoIP Diensten sowie das angesprochene Dokument mit FAQs finden sich am Ende dieser Seite zum Download. Davor befinden sich die Links auf die durchgeführte öffentliche Konsultation, auf deren Basis diese Richtlinien erstellt wurden.