RTR-GmbH
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Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) wurde durch § 5 des KommAustria-Gesetzes BGBl I 2001/32 gegründet und ist seit 01.04.2001 die Rechtsnachfolgerin der früheren Telekom-Control GmbH.
Die RTR-GmbH fungiert im Bereich der Telekommunikation einerseits als Geschäftsstelle der Telekom-Control-Kommission, andererseits kommen ihr hier auch hoheitliche Aufgaben zu, die sie als ausgegliederter Rechtsträger wahrnimmt.
Als Geschäftsstelle der Telekom-Control-Kommission sind die unterschiedlichen Teams der RTR-GmbH dabei vorallem für die Gebiete Leitungs- und Mitbenutzungsrechte, Allgemeine Geschäftsbedingungen, elektronische Signatur, Frequenzvergabeverfahren und Wettbewerbsregulierung zuständig.
Weitere Aufgaben der RTR-GmbH sind alternative Streitbeilegung, die Verwaltung des Digitalisierungsfonds und Fernsehfonds Austria, Endkundenstreitschlichtung und die Verwaltung der Kommunikationsparameter (z.B. Nummerierung).
Die Aufgaben der RTR-GmbH werden dabei in § 115 TKG 2003 festgelegt. Danach hat die RTR-GmbH alle Aufgaben wahrzunehmen, die ihr durch das TKG 2003 und die auf Grund des TKG 2003 erlassenen Verordnungen übertragen sind, sofern hierfür nicht die Telekom-Control-Kommission gemäß § 117 TKG 2003 zuständig ist.
Hoheitlich wird die RTR-GmbH dabei vor allem im Bereich der Verwaltung von Kommunikationsparametern (Zuteilung von Rufnummern per Bescheid) gemäß dem 7. Abschnitt des TKG 2003 tätig.
Darüber hinaus kommen der RTR-GmbH seit dem TKG 2003 auch mehrere Verordnungsermächtigungen zu. Folgende Verordnungen der RTR-GmbH sind in Geltung: die Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V), die Einzelentgeltnachweisverordnung (EEN-V), die Kostenbeschränkungsverordnung (Kostbe-V), die Nummernübertragungsverordnung 2012 (NÜV 2012), sowie die Märkteverordnung (TKMVO), die Telekom-Richtsatzverordnung (TRV) und die Mitteilungsverordnung (MitV). Weitere Verordnungsermächtigungen bestehen hinsichtlich der Dienstequalität nach § 17 Abs 3 TKG 2003 und der besonderen Informationspflichten nach § 25b TKG 2003.
Nähere Angaben über die Organisation der RTR-GmbH finden Sie im Kapitel Über uns.