Kostenbeschränkung

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Kostenbeschränkungsverordnung (KostbeV)

Die RTR-GmbH hat mit dem Ziel, Maßnahmen zur Erhöhung der Kostentransparenz und der Ausgabensteuerung für Teilnehmer bei Nutzung von Telekommunikationsdiensten einzuführen, gemäß § 25a TKG 2003 idF BGBl I Nr 102/2011 eine Kostenbeschränkungsverordung (KostbeV) erlassen. Mit dieser Verordnung soll das Ziel erreicht werden, Kostenkontroll-, Warn-, und Sperreinrichtungen zu implementieren, die den Teilnehmern einen zuverlässigen Schutz vor dem Anfall überhöhter Entgelte bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten bieten.

Die Kostenbeschränkungsverordnung - KostbeV (samt den erläuternden Bemerkungen) wurde am 20.02.2012 gemäß § 135 Abs 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003, BGBl I Nr 70/2003 idF BGBl I Nr 102/2011, im Bundesgesetzblatt (BGBl II Nr 45/2012) kundgemacht und tritt am 01.05.2012 in Kraft .

Gemäß § 135 Abs 3 TKG 2003 idF 2011 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die KostbeV samt erläuternden Bemerkungen sowie der Evaluierungsbericht vom Jänner 2013 wird daher nachfolgend zum Download bereitgestellt.

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