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14. 09. 2015

Bekanntmachung von Zustellungen
im Verfahren M 1/15 der Telekom-Control-Kommission

Gemäß §§ 40 Abs 7 KOG iVm 37 ZustG wird die Zustellung des folgenden Aktenbestandteils

-ON 65 – Stellungnahme der A1 Telekom Austria AG vom 7.9.2015 (samt Gutachten)

an die Parteien des Verfahrens M 1/15 über das elektronische Kommunikationssystem der Behörde bekanntgemacht.

Der Aktenbestandteil wird seit 14.09.2015 auf dem e-Government-Portal (https://egov.rtr.at) der RTR-GmbH als Geschäftsstelle der Telekom-Control-Kommission zum Abruf durch die Parteien des Verfahrens bereitgehalten.

Gemäß § 37 Abs 1 ZustG gilt die Zustellung am dritten Werktag nach diesem erstmaligen Bereithalten der Aktenbestandteile, das ist mit Ablauf des 17.09.2015, als bewirkt.

Gemäß § 45 Abs 3 AVG steht es den Parteien des Verfahrens M 1/15 frei, hierzu eine Stellungnahme abzugeben.

 

Telekom-Control-Kommission


Die Vorsitzende
Dr. Elfriede Solé


Wien, am 14.09.2015


Hinweis:
Die für den Einstieg in das e-Government-Portal der RTR-GmbH notwendigen Login-Daten (Benutzername und Passwort) wurden entweder im Zuge der Einholung der Allgemeingenehmigung gemäß § 15 TKG 2003 oder im Verfahren M 1/15 an die Parteien übermittelt. Nachdem die Login-Daten unter https://egov.rtr.at eingegeben wurden, kann im Hauptmenü unter "Laufende Verfahren" das Verfahren M 1/15 ausgewählt und der zugestellte Aktenbestandteil abgerufen werden.

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