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03. 09. 2015

Bekanntmachung von Zustellungen
im Verfahren  M 1/15 der Telekom-Control-Kommission

Gemäß §§ 40 Abs 7 KOG iVm 37 ZustG wird die Zustellung folgender Aktenbestandteile

- ON 22 – Stellungnahme der A1 Telekom Austria AG vom 28.4.2015

- ON 56 – Stellungnahme der Hutchison Drei Austria GmbH vom 27.7.2015

- ON 57 – Stellungnahme der T-Mobile Austria GmbH vom 29.7.2015

- ON 58 – Stellungnahme der A1 Telekom Austria AG vom 30.7.2015

- ON 60 – Gutachten für die Telekom-Control-Kommission im Verfahren M 1/15 - Ableitung der zu untersuchenden Märkte (August 2015)

an die Parteien des Verfahrens M 1/15 über das elektronische Kommunikationssystem der Behörde bekanntgemacht.

Die Aktenbestandteile werden seit 03.09.2015 auf dem e-Government-Portal (https://egov.rtr.at) der RTR-GmbH als Geschäftsstelle der Telekom-Control-Kommission zum Abruf durch die Parteien des Verfahrens bereitgehalten.

Gemäß § 37 Abs 1 ZustG gilt die Zustellung am dritten Werktag nach diesem erstmaligen Bereithalten der Aktenbestandteile, das ist mit Ablauf des 07.09.2015, als bewirkt.

Gemäß § 45 Abs 3 AVG haben die Parteien des Verfahrens M 1/15 bis längstens 2.10.2015 (einlangend bei der Behörde) die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den oben angeführten Aktenbestandteilen.

Telekom-Control-Kommission
Die Vorsitzende
Dr. Elfriede Solé         

Wien, am 03.09.2015

Hinweis:

Die für den Einstieg in das e-Government-Portal der RTR-GmbH notwendigen Login-Daten (Benutzername und Passwort) wurden entweder im Zuge der Einholung der Allgemeingenehmigung gemäß § 15 TKG 2003 oder im Verfahren M 1/15 an die Parteien übermittelt. Nachdem die Login-Daten unter https://egov.rtr.at eingegeben wurden, kann im Hauptmenü unter "Laufende Verfahren" das Verfahren M 1/15 ausgewählt und der zugestellte Aktenbestandteil abgerufen werden.

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