Infopflichten
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Das Telekommunikationsgesetz 2003 sieht für Unternehmen, die im Bereich der elektronischen Kommunikation tätig sind, verschiedene Verpflichtungen betreffend die Übermittlung von Daten an die Regulierungsbehörde vor. § 90 TKG 2003 regelt im wesentlichen die Informationspflichten, denen alle Anbieter von Kommunikationsdiensten unterliegen.
Auf Grundlage des § 90 TKG 2003 wurde vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie weiters eine Verordnung erlassen (Kommunikations-Erhebung-VO), die die Grundlage für umfassende Datenlieferungsverpflichtungen ausgewählter Unternehmen darstellt. Die Abfragen werden von der Regulierungsbehörde durchgeführt.
Darüber hinaus werden von der Regulierungsbehörde in regelmäßigen Abständen Datenerhebungen über alle am Markt tätigen Unternehmen durchgeführt.
Weitere Informationspflichten können sich auch aus Entscheidungen der Regulierungsbehörde ableiten und betreffen jeweils die Adressaten dieser Entscheidungen.