FAQ - Medientransparenz
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Frage: | Was ist bekanntzugeben, wenn die Bagatellgrenze überschritten wurde? |
Antwort: | Bekanntzugeben sind – anders als im Fall der Meldung nach § 2 – der Name des Förderungsempfängers (Medieninhabers) und die Gesamthöhe der innerhalb des Quartals zugesagten Förderungen. Der Name des geförderten Mediums ist im Rahmen dieser Meldung nicht anzugeben. |