FAQ - Medientransparenz
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Frage: | Was kann ich tun, wenn ich der Auffassung bin, dass mein Rechtsträger zu Unrecht der Meldeverpflichtung unterworfen ist? |
Antwort: | Ist ein Rechtsträger der Ansicht, dass er zu Unrecht der Meldeverpflichtung unterworfen wurde – etwa weil er nicht der Gebarungskontrolle durch den Rechnungshof unterliegt – kann er bei der KommAustria die Befreiung von der Meldeverpflichtung beantragen. Die KommAustria hat daraufhin (im Rahmen eines Feststellungsverfahrens) im Detail zu überprüfen, ob tatsächlich eine Meldeverpflichtung besteht. |