FAQ - Medientransparenz

Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH).

Muss ich sowohl eine Meldung in Bezug auf Medienkooperationen als auch eine Meldung in Bezug auf Förderungen abgeben?

Ja. Jeder Rechtsträger ist verpflichtet, sowohl eine Meldung hinsichtlich Medienkooperationen (§ 2) als auch eine Meldung hinsichtlich Förderungen (§ 4) abzugeben. Auch wenn Ihr Rechtsträger in einem der Bereiche keine Ausgaben getätigt hat, müssen Sie daher jedenfalls eine Leermeldung auch für diesen Bereich abgeben.