FAQ - Medientransparenz
Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH).
Frage: | Unterliegen sogenannte „Cost per Click“- Werbeformen im Internet, bei denen nicht für die Veröffentlichung einer Anzeige per se, sondern für die Zahl der erfolgten „Clicks“ auf ein Werbebanner bzw. einen Link bezahlt wird, der Meldepflicht? |
Antwort: | Ja. Hierbei ist zu beachten, dass bei der Meldung der Domain-Name der Website und nicht die Bezeichnung der Werbeform oder des Werbeprodukts anzugeben ist. Als Beispiel für eine solche Werbeform ist etwa „Google AdWords“ zu nennen. Hierbei wird zwischen Auftraggeber und dem Inhaber der Homepage ein Betrag vereinbart, den der Auftraggeber für einen einzelnen „Click“ bzw. „View“ der Werbeanzeige durch einen Internet-Nutzer zu bezahlen bereit ist. Der Auftraggeber bezahlt nicht für die Schaltung der Anzeige selbst, sondern nur dann, wenn ein Nutzer auf die Anzeige klickt. Die so einem Rechtsträger entstandenen und an den Inhaber der Website abgeführten Werbekosten sind somit Beträge, die im Rahmen des Medientransparenzgesetzes zu melden sind. |