FAQ - Medientransparenz
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Frage: | Was muss ich tun, wenn ein Medienname nach der Eingabe rot hinterlegt aufscheint? |
Antwort: | In diesem Fall sollten Sie überprüfen, ob es sich bei der eingegebenen Bezeichnung um ein existierendes in- oder ausländisches Medium handelt. Die rote Markierung dient insbesondere dem Hinweis, dass der eingegebene Name (in dieser Schreibweise) im Österreichischen Pressehandbuch als Medium nicht angeführt ist. Bitte überprüfen Sie in diesem Fall nochmals die Bezeichnung bzw. deren Schreibweise. Für den Fall, dass die Daten trotz richtiger Eingabe rot hinterlegt sind, können Sie die Meldung dennoch absenden. Eine rote Markierung ist lediglich als Hinweis zu verstehen und bedeutet nicht, dass die Meldung nicht abgegeben werden kann! Bitte beachten Sie auch, dass die in der Webschnittstelle hinterlegte Liste nicht die gesamte Medienlandschaft umfasst. Es kann passieren, dass ein tatsächlich bestehendes Medium in der Liste nicht erfasst ist. Insbesondere sind ausländische Medien in der Liste nicht enthalten. Bei der Prüfung, ob sich der eingegebene Name auf ein bestehendes Medium bezieht, sollten Sie insbesondere sicherstellen, dass der Name nicht eine Medienagentur, eine Firma (bzw. juristische Person), einen Werbevermittler, einen Verlag, eine Druckerei oder eine Werbeform (Werbeprodukt) bezeichnet. Derartige Angaben stellen gesetzwidrige Meldungen dar, da sie kein Medium bezeichnen. |