FAQ - Medientransparenz
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Frage: | Ist jede Website/Homepage als elektronisches periodisches Medium zu qualifizieren, sodass jede Veröffentlichung/Werbemaßnahme im Internet unter die Bekanntgabepflicht fällt? |
Antwort: | Ja. Websites stellen grundsätzlich periodische elektronische Medien dar. Entgeltliche Veröffentlichungen auf Websites unterliegen somit der Meldeverpflichtung. Nicht der Bekanntgabepflicht unterliegt jedoch die Entgeltleistung für eine Domain-Registrierung (bei nic.at) oder die Erstellungskosten einer Website bei einer Medienagentur. In all diesen Fällen mangelt es an der Veröffentlichung einer Werbeschaltung. |