FAQ - Medientransparenz
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Frage: | Stellt die Verwendung eines ein Logos „kommerzielle Kommunikation“ oder eine „entgeltliche Veröffentlichung“ dar? |
Antwort: | Die Abbildung des Logos eines Rechtsträgers kann eine Form von kommerzieller Kommunikation bzw. Werbung darstellen und damit der Bekanntgabepflicht unterliegen. Grundlegende Voraussetzung dafür ist aber, dass die Abbildung bzw. Ausstrahlung des Logos im Zusammenhang mit einem Entgelt an den Medieninhaber steht. Ist dies nicht der Fall, liegt keine Bekanntgabepflicht vor. Zwei Konstellationen sind denkbar:
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