FAQ - Medientransparenz
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Frage: | Was wird mit der Statusliste („Ampelliste”) veröffentlicht? |
Antwort: | Die KommAustria muss auf der Website in farblich eindeutig unterscheidbarer Weise (daher: „Ampelliste”) ausweisen, welche Rechtsträger ihren Bekanntgabepflichten fristgerecht nachgekommen sind und welche dies nicht getan haben. |