FAQ - Konsumentenschutz

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Darf ein Betreiber einseitig den Vertrag oder die Entgelte ändern?

Ja, dieses Recht hat der Betreiber laut § 25 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003).

Wie der Betreiber Sie informieren muss und welche Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben, erklären wir Ihnen auf dieser Seite: