Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation

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Der „Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation” ist mit EUR 50.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer anerkannten Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der kommerziellen Kommunikation in Medien zuerkannt werden.

Förderungsvoraussetzungen:

Die Förderungsvoraussetzungen sind aus § 33 KOG  und aus den von den KommAustria veröffentlichten Richtlinien  ersichtlich. 

Einreichfrist:

Ansuchen können von 1. Jänner bis 15. Februar eines jeden Jahres bei der KommAustria eingebracht werden. Da der 15. Februar 2020 auf einen Samstag fällt, endet die Einreichfrist am Montag, dem 17. Februar 2020.

Einreichungsunterlagen:

Ansuchen, Vereinsstatuten und Mitgliederverzeichnis, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Vermögensverzeichnis, Tätigkeitsbericht

Auszahlung:

Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmal jährlich.

Entscheidung:

Die Entscheidung über die Zuteilung der Förderungsmittel trifft die KommAustria.

Kontakt:

Mag. Brigitte Zauner-Jelemensky
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 157
Fax: +43 (0) 1 58058 - 9157
E-Mail: brigitte.zauner-jelemensky@rtr.at

 

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