FAQ - Konsumentenschutz

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Zwangstrennung – Darf mein Betreiber in regelmäßigen Abständen meine Internetverbindung trennen?

Vor allem bei privaten Internetanschlüssen trennen viele Betreiber in regelmäßigen Abständen die Internetverbindung. Dies ist aber aufgrund von rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union nur in größeren Abständen zulässig, weil die Nutzbarkeit des Internetzugangs dadurch beeinträchtigt werden könnte. Nach derzeitigem Stand der Rechtsauslegung sind Zwangstrennungen in einem Abstand von zumindest 28 bis 30 Tagen rechtskonform. In kürzeren Abständen dürfen keine Zwangstrennungen erfolgen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere FAQ „Habe ich ein Anrecht auf eine öffentliche IP-Adresse?“