Eintragen in die ECG Liste
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Um Ihre E-Mail-Adresse oder Domain in die Liste gemäß § 7 E-Commerce-Gesetz - ECG einzutragen, verwenden Sie bitte das unten dargestellte Feld. Sie erhalten kurz darauf ein E-Mail, in dem Sie zur Bestätigung Ihres Eintrages aufgefordert werden. Erst wenn Sie ein weiteres E-Mail erhalten, in dem der Eintrag bestätigt wird, ist der Eintrag in die ECG-Liste tatsächlich erfolgt.
Neben einzelnen E-Mail-Adressen können auch ganze Domains in die Liste eingetragen werden. Bitte tragen Sie Domains im Format z.B. „domain.com“ ein.
Bitte beachten Sie, dass der Eintrag von Domains an die ausgewählte E-Mail-Adresse hostmaster@domain oder postmaster@domain gerichtet wird und ebenso wie der Eintrag von E-Mail-Adressen bestätigt werden muss.