Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

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Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ist nach den Bestimmungen des § 112 TKG 2003 iVm § 17 Bundesministeriengesetz 1986 idF BGBl I Nr 8/2020 Oberste Fernmeldebehörde. Die Geschäfte werden nach der aktuellen Geschäftseinteilung durch die Sektion IV des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wahrgenommen. Ihr untersteht das Fernmeldebüro.

Die Bundesministerin ist zuständig für

  • grundsätzliche Vorgaben für die Tätigkeit der Regulierungsbehörde
  • die Erlassung und Handhabung der zur Durchführung der internationalen Verträge erforderlichen Vorschriften, insbesondere über die Nutzung des Frequenzspektrums

Mit 1. Januar 2020 erfolgte eine Änderung der Organisation der Fernmeldebehörden. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2018 geschaffen und sieht vor, dass die derzeit 4 Fernmeldebüros und das Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen zu einer einzigen Behörde - dem Fernmeldebüro - zusammengeführt werden. Die Zuständigkeit des Fernmeldebüros erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und hat seinen Sitz in Wien.


Das Fernmeldebüro ist unter anderem zuständig für die Vollziehung der Verwaltungsstrafbestimmungen des TKG 2003 sowie die Entscheidung über Anträge auf Typenzulassung von Endgeräten und Funkanlagen.

Die angeführten Stellen erreichen Sie unter folgenden Adressen:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourimus 
Stubenring 1
1010 Wien
Tel: +43 1 711 62 65-0
Website: http://www.bmlrt.gv.at
E-Mail: service@bmlrt.gv.at

Oberste Fernmeldebehörde
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Tel: +43 1 711 62 65-0
Fax: +43 1 713 03 26
E-Mail: tkp-g@bmlrt.gv.at

Fernmeldebehörde
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Tel: +43 1 711 62 65-0
E-Mail: fb@fb.gv.at

Funkstörungsannahme
Tel: +43 1 711 62 65-4488
Fax:       01 71162 654499
E-Mail: funkmonitoring@fb.gv.at