TKK entscheidet über weitere Auflagen für TA: TA-KombiPaket widerspricht teilweise regulatorischen Vorgaben

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Pressemitteilung vom: 21.12.2007

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat am 20.12.2007 erneut über das „KombiPaket“ der Telekom Austria (TA) beraten und ist dabei zur Auffassung gelangt, dass das Produkt in einem der drei Bündelelemente (Festnetztelefonie, Mobiltelefonie und Internet) derzeit nicht den regulatorischen Vorgaben entspricht.

Dies betrifft Teilbereiche des von der TA angebotenen Mobilproduktes aon.mobil, das in seiner derzeitigen Produktgestaltung über bessere Funktionalitäten verfügt, als es durch Endkunden von Wettbewerbern der TA nachgebildet werden kann. Die TA wurde daher von der TKK aufgefordert, bis 01.01.2008 die Gleichwertigkeit der Mobilprodukte sicherzustellen. Das heißt, dass alternative Anbieter ab 01.01.2008 ihren Kunden Mobilprodukte des Leistungsumfangs, wie er im TA-Kombipaket enthalten ist, zumindest indirekt anbieten können. Konkrete Beispiele sind die Konfigurationsmöglichkeiten der Mobilbox, Daten- sowie MMS-Dienste.

Der von dritter Seite bislang geäußerte Verdacht, das KombiPaket der TA verstoße massiv gegen Regulierungsvorgaben auf dem preislichen Sektor, konnte durch die TKK hingegen nicht bestätigt werden. Die Kontrollrechnungen, die im Zuge des Aufsichtsverfahrens durchgeführt wurden, haben ergeben, dass – wie auch in letzter Zeit anhand zahlreicher attraktiver Bündelprodukte alternativer Anbieter gezeigt – die Nachbildbarkeit in der Praxis für den Mitbewerb sehr wohl gegeben ist.

Im Übrigen hat die TA den Aktionszeitraum für ihre Mitbewerber vom ursprünglich 15.01.2008 bis 27.01.2008 verlängert, um alternativen Anbietern eine zusätzliche Möglichkeit zu geben, ihren Kunden ein gleichwertiges Produkt anzubieten.

Nach Abschluss der TA-Weihnachtsaktion und Vorliegen der relevanten Daten wird die TKK durch Kontrollrechnungen nochmals überprüfen, ob seitens der TA die Bedingungen zur Nachbildbarkeit eines Bündelproduktes auch tatsächlich erfüllt wurden.

 

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