Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazitäten Neumarkt 101,8 MHz und Leoben 107,5 MHz (KOA 1.011/05-66, 67)
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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 169/2004, folgende Übertragungskapazitäten aus:
Funkstelle NEUMARKT (Kulmer Alpe), Frequenz 101,8 MHz (KOA 1.011/05-66)
Funkstelle LEOBEN 3 (Windischberg), Frequenz 107,5 MHz (KOA 1.011/05-67)
Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter zur Erweiterung bestehender Versorgungsgebiete beschränkt.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 9. September 2005, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.
Wien, am 05. Juli 2005
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Mag. Michael Ogris
Behördenleiter
(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 08.07.2005 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, den Tageszeitungen Kronen Zeitung Steiermark und Kleine Zeitung Steiermark sowie auf dieser Website bekanntgemacht. Die technischen Anlageblätter mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlagen sowie das Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)