Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazitäten Schladming 104,0 MHz und Admont 103,0 MHz (KOA 1.462/09-003)
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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.462/09-003
Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 7/2009, folgende Übertragungskapazitäten aus:
SCHLADMING 6 (Hauser Kaibling), Frequenz 104,0 MHz
ADMONT 2 (Vordergoferalm), Frequenz 103,0 MHz
Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 01. Oktober 2009, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, E-Mail: rtr@rtr.at) einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.
Wien, am 21. Juli 2009
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Mag. Michael Ogris
Behördenleiter
(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 28.07.2009 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in der Tageszeitung „Der Standard" und auf der Website sowie am 29.7.2009 in der Tageszeitung "Die Presse" bekanntgemacht. Das technische Anlagenblatt mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlage sowie das Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)