DAB+ Bedarfserhebung Juni 2012 (KOA 4.000/12-001)
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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 4.000/12-001
Wien, am 01.06.2012
DAB+ Bedarfserhebung Juni 2012
Mit der Novelle zum Privatradiogesetz BGBl. I Nr. 50/2010 wurde 2010 die Möglichkeit der Ausschreibung der Planung, des technischen Ausbaus und des Betriebes von Multiplex-Plattformen für digitalen terrestrischen Hörfunk geschaffen. Eine allfällige Ausschreibung kann nur nach Maßgabe eines zu erstellenden Digitalisierungskonzepts sowie einer gemäß § 15a Abs. 2 PrR-G zu erlassenden Verordnung, mit der die die Auswahlgrundsätze des § 15 Abs. 1 PrR-G näher festgelegt werden, erfolgen. Im Rahmen des Digitalisierungskonzepts 2011 wurde aufgrund der mangelnden Nachfrage nach der zu diesem Zeitpunkt noch neuen Technologie DAB+ kein ausreichender Bedarf bekundet und eine Regelung einem späteren Digitalisierungskonzept vorbehalten. Um auf allfällige Änderungen des Bedarfs noch vor der Erstellung des Digitalisierungskonzepts 2013 reagieren zu können, wurde im Digitalisierungskonzept 2011 für 01.06.2012 ein Aufruf zur Interessenbekundung von DAB+ angekündigt.
Ziel dieser Aufforderung zur Interessenbekundung ist es, zu sondieren, wie groß tatsächlich der Bedarf an Programmplätzen für digitalen terrestrischen Hörfunk gegenwärtig ist und ob ein solcher Bedarf eine Änderung des derzeit geltenden Digitalisierungskonzepts erforderlich macht. Sofern ein ausreichender Bedarf festgestellt werden kann, wird die KommAustria eine Ausschreibung nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Digitalisierungskonzepts 2011 vornehmen. Wird kein ausreichender Bedarf festgemacht, so werden die rechtlichen Vorkehrungen für eine allfällige Ausschreibung und damit verbunden eine Festlegung der Auswahlgrundsätze mit dem nächsten Digitalisierungskonzept 2013 geregelt werden.
Ein DAB+ Multiplex ermöglicht - abhängig von der konkreten technischen Gestaltung - die Verbreitung von rund 12-18 Hörfunkprogrammen.
Mit Rücksicht auf die technischen Spezifikationen von DAB+ ist nach Ansicht der KommAustria dann ein Bedarf gegeben, wenn zumindest für zwölf verfügbare Programmplätze auf einem Multiplex ein Interesse im entsprechenden Versorgungsgebiet an einer digitalen Verbreitung bekundet wird.
Adressat dieser Bedarfserhebung sind insbesondere Hörfunkveranstalter und Anbieter von Zusatzdiensten, die Interesse an der Ausschreibung von Multiplex-Plattformen für digitalen Hörfunk im Standard DAB+ innerhalb des nächsten Jahres haben (für eine Ausschreibung nach diesem Zeitpunkt wäre das Digitalisierungskonzept 2013 einschlägig). Diese Bedarfserhebung richtet sich gleichermaßen an bestehende und an zukünftige Hörfunkveranstalter.
Keinen Einfluss auf einen allfälligen Bedarf haben ablehnende Stellungnahmen, diese werden auch unberücksichtigt bleiben.
Mit der Bedarfserhebung ist bei Hörfunkprogrammen das geplante digitale Hörfunkprogramm zu skizzieren. Eine Veröffentlichung der einzelnen Bedarfsanmeldung erfolgt dabei nicht. Bei der Beurteilung des Bedarfs wird die KommAustria insbesondere auf die Substantiierung, die Glaubhaftigkeit und die Nachhaltigkeit der Bedarfsanmeldungen Bedacht nehmen.
Hingewiesen wird darauf, dass mit dieser Bedarfserhebung keine Zuteilung von Programmplätzen erfolgt und eine nähere Festlegung der Auswahlgrundsätze im Falle einer Ausschreibung in einer zu erlassenden MUX-AG-V Hörfunk vorgenommen wird.
Um einen Überblick über die Bedarfslage der Hörfunkveranstalter zu erhalten, ersuchen wir Sie, entsprechende Interessenbekundungen zum Aufruf "DAB+ Bedarfserhebung Juni 2012" bis spätestens 02. Juli 2012 (einlangend) der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, E-Mail: rtr@rtr.at) zukommen zu lassen.
Kommunikationsbehörde Austria
Dr. Florian Philapitsch, LL.M.
(Vorsitzender-Stellvertreter)