Logos für Screen und Print

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Der Förderungsempfänger hat sich gem Pkt. 9.3 der Richtlinien für den FERNSEHFONDS AUSTRIA zu verpflichten, im Vorspann oder im Abspann von nach diesen Richtlinien geförderten Produktionen auf die Förderung durch den FERNSEHFONDS AUSTRIA hinzuweisen. Die RTR-GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Verwendung dieser Logos nur auf Basis eines rechtsgültig unterfertigten und in Kraft getretenen Förderungsvertrages und nur für die in Pkt. 9.3 der Richtlinien beschriebenen Zwecke erfolgen darf.

Beachten Sie bitte unten unter Downloads die Richtlinien zur Verwendung des FERNSEHFONDS AUSTRIA Logos.

Unter den folgenden Links finden Sie die entsprechenden Logos zur Verwendung im Printbereich und im Screenbereich:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fernsehfonds@rtr.at bzw. telefonisch an Fr. Melanie Ensinger, Tel.: +43 (0) 1 58058-467.

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