FAQ - Nummerierung

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Ist es derzeit möglich, eine (dreistellige) Notrufnummer zu beantragen?

Die Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) unterscheidet öffentliche Kurzrufnummern für Notrufdienste und öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste.

Notrufdienste gemäß § 17 Abs 2 KEM-V 2009 dienen der Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Gefahr für Leben, körperliche Unversehrtheit oder Vermögen. Öffentliche Kurzrufnummern für Notrufdienste können festgelegt werden, wenn unabhängig von dieser Verordnung ein gesetzlicher Auftrag besteht.

Besondere Dienste gemäß § 23 Abs 2 KEM-V sind Dienste, die von besonderem Interesse und für eine österreichweite Nutzung vorgesehen sind. Öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste können festgelegt werden, wenn unabhängig von dieser Verordnung ein gesetzlicher Auftrag besteht.

Wird durch ein Gesetz ein neuer Dienst festgelegt, der den oben angeführten Kriterien für einen Notrufdienst oder einen besonderen Dienst entsprechen, so kann eine entsprechende Kurzrufnummer durch die KEM-V 2009 festgelegt werden.

Für alle anderen Dienste stehen vor allem die Rufnummernbereiche (0)800, (0)810, (0)820 etc. zur Verfügung.