Straferkenntnis wegen nicht angezeigter Programmänderung im Programm "ProSieben Maxx Austria" (aktualisiert am 18.10.2019)
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Behörde | KommAustria |
Datum | 12.06.2019 |
Kategorie | Rechtsverletzungen |
Unterkategorie | Verwaltungsstrafverfahren |
Parteien | anonymisiert |
GZ | KOA 2.300/19-027 |
Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 17.10.2018 wurde zusätzlich das Teleshoppingfenster („Teleshopping Austria“) von Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr sowie am Samstag 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und die Sendung „GO! Das Motormagazin“ entgegen der genannten Zulassung im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 08.09.2018 gar nicht und ab dem 09.09.2018 bis zum 17.10.2018 anstatt samstags von 13:50 Uhr bis 14:20 Uhr sonntags von 13:45 Uhr bis 14:55 Uhr ausgestrahlt.
Tatort: Maria Jacobi Gasse 1, 1030 Wien
Das Straferkenntnis wurde mit dem Berichtigungsbescheid vom 27.08.2019, KOA 2.300/19-054, berichtigt.
Die Bescheide sind rechtskräftig.
Hinweis: Das Format der veröffentlichten Bescheide entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.