FAQ - Medientransparenz

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Was passiert, wenn Daten nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen gemeldet werden?

Wenn ein Rechtsträger seine Meldungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abgibt, wird ihm von der KommAustria eine Nachfrist von vier Wochen gesetzt. Auf der sogenannten. „Ampelliste“ wird er in diesem Fall als Rechtsträger geführt, der seinen Bekanntgabepflichten nicht nachgekommen ist.

Wenn ein Rechtsträger auch die Nachfrist ungenützt verstreichen lässt, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.