FAQ - Medientransparenz

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Was ist bekanntzugeben, wenn die Bagatellgrenze überschritten wurde?

Bekanntzugeben sind – anders als im Fall der Meldung nach § 2 – der Name des Förderungsempfängers (Medieninhabers) und die Gesamthöhe der innerhalb des Quartals zugesagten Förderungen. Der Name des geförderten Mediums ist im Rahmen dieser Meldung nicht anzugeben.