FAQ - Medientransparenz

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Was sind periodische elektronische Medien?

Unter einem Medium ist gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 „jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung“ zu verstehen.

Ein periodisches elektronisches Medium ist gemäß § 1 Abs. 1 Z 5a MedienG ein Medium, das auf elektronischem Wege

  • a) ausgestrahlt wird (Rundfunkprogramm) oder
  • b) abrufbar ist (Website) oder
  • c) wenigstens vier Mal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet wird (wiederkehrendes elektronisches Medium).

Typische Beispiele für periodische elektronische Medien sind daher Fernseh- und Radioprogramme, Websites bzw. Homepages, elektronische Newsletter und auf Infoscreens laufende Programme (etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln). Keine periodischen elektronischen Medien sind dagegen das Kinoprogramm, Videowalls sowie "City Lights".