FAQ - Medientransparenz

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Wie ist der Begriff "Medienkooperation" zu verstehen?

Der Begriff „Medienkooperation“ ist umfassend zu verstehen und soll jegliche Zusammenarbeit der Rechtsträger mit Medieninhabern eines periodischen Mediums erfassen. Voraussetzung ist, dass irgendeine Form von entgeltlicher – d.h. vom Rechtsträger durch ein Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung (mit)finanzierter oder abgegoltener – Veröffentlichung in einem periodischen Medium erfolgt.