FAQ - Medientransparenz

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Welche Daten betrifft die Meldung gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG?

Die Bekanntgabepflicht nach § 2 Abs. 1 MedKF-TG bezieht sich auf Medienkooperationen mit und Werbeaufträge an Medieninhaber eines periodischen Mediums. Bekanntzugeben sind grundsätzlich der Name des jeweiligen periodischen Mediums und die Gesamthöhe des Entgelts für die innerhalb eines Quartals erfolgten Veröffentlichungen.