FAQ - Medientransparenz

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Was kann ich tun, wenn ich der Auffassung bin, dass mein Rechtsträger zu Unrecht der Meldeverpflichtung unterworfen ist?

Ist ein Rechtsträger der Ansicht, dass er zu Unrecht der Meldeverpflichtung unterworfen wurde – etwa weil er nicht der Gebarungskontrolle durch den Rechnungshof unterliegt – kann er bei der KommAustria die Befreiung von der Meldeverpflichtung beantragen. Die KommAustria hat daraufhin (im Rahmen eines Feststellungsverfahrens) im Detail zu überprüfen, ob tatsächlich eine Meldeverpflichtung besteht.