FAQ - Medientransparenz

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Wann wird die Statusliste („Ampelliste”) veröffentlicht?

Die Veröffentlichung der Information, welche Rechtsträger ihren Bekanntgabepflichten fristgerecht nachgekommen sind und welche nicht,

muss bis zum 30. April (für den Melde-Stichtag betreffend das 1. Quartal, d.i. 15. April),

bis zum 31. Juli (für den Melde-Stichtag betreffend das 2. Quartal, d.i. 15. Juli),

bis zum 31. Oktober (für den Melde-Stichtag betreffend das 3. Quartal, d.i. 15. Oktober) und

bis zum 31. Jänner (für den Melde-Stichtag betreffend das 4. Quartal, d.i. 15. Jänner) erfolgen.

Für gewöhnlich wird die Ampelliste von der KommAustria jedoch unmittelbar nach dem Melde-Stichtag veröffentlicht.