FAQ - Medientransparenz

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Was wird mit der Statusliste („Ampelliste”) veröffentlicht?

Die KommAustria muss auf der Website in farblich eindeutig unterscheidbarer Weise (daher: „Ampelliste”) ausweisen, welche Rechtsträger ihren Bekanntgabepflichten fristgerecht nachgekommen sind und welche dies nicht getan haben.