FAQ - Kommerzielle Kommunikation

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06.03. Was gilt bei Unterbrechungen im Hörfunk?

Unterbrechungen sind grundsätzlich erlaubt.

Es bestehen Einschränkungen bei Nachrichtensendungen und Kindersendungen, wo eine Unterbrechung nur für jeden 30-minütigen Zeitraum zulässig ist. Hier gilt das Bruttoprinzip (Dauer der Sendung inklusive Werbung). Nicht geregelt ist die Lage der Unterbrechung in der Sendung, sondern nur die Anzahl.

Es gilt ein absolutes Unterbrechungsverbot bei Gottesdiensten und Sendungen religiösen Inhalts.

§ 19 Abs. 6 PrR-G

V.1.0. (02.10.2017)