FAQ - Kommerzielle Kommunikation

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03.07. Förderung rechtswidriger Praktiken / Schutz der Interessen der Verbraucher

Kommerzielle Kommunikation darf weder rechtswidrige Praktiken fördern noch den Interessen der Verbraucher schaden. Beispiele wären etwa die Bewerbung illegalen Glücksspiels oder von Veranlagungsformen nach dem Schneeball-/Pyramidensystem.

§ 31 Abs. 3 Z 5 und 6 AMD-G
§ 13 Abs. 3 Z 5 und 6 ORF-G
§ 19 Abs. 4 lit. a PrR-G

V.1.0. (02.10.2017)