FAQ - Kommerzielle Kommunikation

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03.03. Ist kommerzielle Kommunikation für Arzneimittel erlaubt?

Kommerzielle Kommunikation für Arzneimittel ist grundsätzlich erlaubt. Es gilt jedoch ein Verbot kommerzieller Kommunikation für ärztlich verschreibungspflichtige Medikamente sowie therapeutische Behandlungen.

§ 34 AMD-G
§ 13 Abs. 4 ORF-G
§ 20 PrR-G

Neben der Zuständigkeit der KommAustria besteht außerdem jene des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen nach den Bestimmungen des V. Abschnitts des Arzneimittelgesetzes.

V.1.0. (02.10.2017)