FAQ - Kommerzielle Kommunikation

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02.01. Wie ist kommerzielle Kommunikation erkennbar zu machen?

Jede kommerzielle Kommunikation muss leicht als solche erkennbar und somit vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein. Diesem Gebot wird etwa dann nicht entsprochen, wenn typischerweise im redaktionellen Programm vorzufindende Elemente (Moderationen, CI, Abspann, Credits etc.) auch in der kommerziellen Kommunikation verwendet werden.

Es besteht – abgesehen von Dauerwerbesendungen und Teleshopping-Fenstern – kein Gebot einer (durchgehenden) „Kennzeichnung“ von kommerzieller Kommunikation, insbesondere von Werbung. Sie ist jedoch möglich und in der Praxis auch anzutreffen. Für Sponsoring und Produktplatzierung bestehen spezifische Kennzeichnungsverpflichtungen.

§ 43 Abs. 1 AMD-G
§ 13 Abs. 1 ORF-G

V.1.0. (02.10.2017)