FAQ - Kommerzielle Kommunikation

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01.27. Was ist ein „Reminder“?

Unter einem „Reminder“ wird ein Element innerhalb des Werbeblocks verstanden, das die Fortdauer des Werbeblocks signalisieren soll, selbst aber nicht Werbung ist. Ein Reminder ist grundsätzlich zulässig, sofern er sich von den Trennelementen am Beginn und am Ende eindeutig unterscheidet.

Zur Frage der Einrechnung in die Werbezeit siehe Frage 07.06.

V.1.0. (02.10.2017)