Ausschreibung der Übertragungskapazitäten "St. Michael/ Lungau 105,9 MHz" und "Neukirchen am Großvenediger 104,4 MHz"

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
GZ KOA 1.413/03-5 und KOA 1.413/03-6,

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs 1 Z 4 Privatradiogesetz (Übertragungskapazitäten St. Michael im Lungau 105,9 MHz und Neukirchen am Großvenediger 104,4 MHz)


Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs 1 Z 4 in Verbindung mit § 13 Abs 2 des Bundesgesetzes, mit den Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz - PrR-G), BGBl I Nr. 20/2001, in der Fassung BGBl I Nr. 136/2001, folgende Übertragungskapazitäten aus:

· Funkstelle S MICHAEL LUNGAU (Aineck), Frequenz 105,9 MHz (GZ 1.413/03-5)
· Funkstelle NEUKIRCHEN GRV 2 (Waxeneck), Frequenz 104,4 MHz (GZ 1.413/03-6)

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 23. Mai 2003, 13.00 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilferstr. 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der einzelnen Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.

Wien, am 17. März 2003

 

Dr. Hans Peter Lehofer
Behördenleiter

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