Verordnung betreffend elektronische Rechnungen

Datum23.12.2003
InhaltVerordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden

Hinweis: Im Wesentlichen verweist diese Verordung auf § 2 Z 3 lit. a bis d SigG ("fortgeschrittene elektronische Signatur"), die Aufsichtsstelle hat zu dieser Bestimmung des SigG ein Positionspapier veröffentlicht.
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