Genehmigung der Änderung der Weiterverbreitung

BehördeKommAustria
Datum23.01.2020
KategorieRechtsaufsicht
UnterkategorieProgrammänderungen
Parteien
Mein Kinderradio Ltd.
GZKOA 4.720/20-002
Die KommAustria hat über Anzeige des Mein Kinderradio Ltd., Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2018, KOA 4.730/18-023, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „Mein Kinderradio“ über die Multiplex-Plattform „MUX II – Wien“, gemäß § 6b Abs. 2 und 3 PrR-G die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass beginnend mit 01.02.2020 das Programm „Mein Kinderradio“ im Standard DAB+ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, zugeordnete Multiplex-Plattform für bundesweiten terrestrischen Hörfunk „MUX I“ verbreitet wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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