Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 10A“ „INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 11D“

BehördeKommAustria
Datum09.06.2020
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Bayerischer Rundfunk
GZKOA 4.501/20-005
Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2a TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen „INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 10A“ „INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 11D“ zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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