Genehmigung einer Programmänderung

BehördeKommAustria
Datum25.06.2020
KategorieRechtsaufsicht
UnterkategorieProgrammänderungen
Parteien
Ländle TV GmbH
GZKOA 4.432/20-004
Die KommAustria hat über Anzeige der Ländle TV GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 31.01.2013, KOA 4.432/13-001, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „Ländle TV“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.232/12-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Vorarlberg“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer bzw. -gattung dahingehend genehmigt, dass im Rahmen des Programms der Ländle TV GmbH von 01.07.2020 bis 31.12.2020 täglich von 09:00 bis 10:00 Uhr, 16:00 bis 17:00 Uhr und 00:00 bis 01:00 Uhr Teleshopping gesendet wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Downloads