Programmzulassung für das Fernsehprogramm "dorf tv"

BehördeKommAustria
Datum26.03.2020
KategorieZulassungen
UnterkategorieProgrammzulassung Fernsehen digital
Parteien
DORF TV GmbH
GZKOA 4.415/20-002
Die KommAustria hat der DORF TV GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „dorf tv“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.215/18-007, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Großraum Linz“ für die Dauer von zehn Jahren ab 01.04.2020 erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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